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Je früher die Behandlung der diabetischen Retinopathie beginnt, desto erfolgreicher kann sie verlaufen. Da im Anfangsstadium keine Beschwerden auftreten, versäumen es viele Diabetiker, regelmäßig den Augenarzt aufzusuchen. Mindestens einmal im Jahr sollte der Augenhintergrund gespiegelt werden. Bei einer Feststellung der Sehschärfe allein - wie z.B. anlässlich einer Brillenbestimmung üblich - kann eine diabetische Retinopathie weder aufgedeckt, geschweige denn ausgeschlossen werden.
Die Empfehlungen der "Initiativgruppe zur Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen", der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte lauten daher:
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Unmittelbar nach Feststellung der Zuckererkrankung (Diabetes mellitus) sollte sowohl bei Typ-l- als auch bei Typ-II-Diabetikern eine augenärztliche Untersuchung erfolgen. Diese sofortige Maßnahme ist so wichtig, weil oftmals nicht bekannt ist, wie lange die diabetische Stoffwechselerkrankung bereits besteht.
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Vor dem Auftreten diabetischer Augenhintergrund-Veränderungen sind augenärztliche Kontrolluntersuchungen, in denen eine Weitstellung der Pupille erfolgt, mindestens einmal jährlich erforderlich.
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Sind bereits Veränderungen der Netzhautgefäße entstanden, müssen die Patienten in wesentlich kürzeren Abständen augenärztlich untersucht werden -je nach Stadium der Erkrankung alle drei bis sechs Monate.
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Befolgen Diabetiker diese Ratschläge, kann in den meisten Fällen eine Behandlung eingeleitet werden, bevor die Sehleistung des Patienten wahrnehmbar eingeschränkt ist.
Die diabetische Retinopathie zählt in den Wohlstandsländern zu den häufigsten Erblindungsursachen. Bei rechtzeitiger Entdeckung und Behandlung kann dieser radikale Krankheitsverlauf häufig verhindert werden.
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