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Pollentests sollten nur bei begründetem Verdacht von einem spezialisierten Arzt duchgeführt werden.
Eine allergologische Untersuchung wird in aller Regel nach folgendem Schema durchgeführt:
Ein begründeter Verdacht besteht, wenn die typischen Symptome des Heuschnupfens auftreten, aber auch bei chronischen Beschwerden, die einem bekannten Krankheitsbild nicht zugeordnet werden können.So bei immer wiederkehrenden „Infekten“, wenn eine Immunschwäche nicht nachgewiesen werden kann z. B. bei „chronischen Magen- und Darmbeschwerden“ mit Durchfällen. Auch Beschwerden, die immer zu bestimmten Jahreszeiten oder nach bestimmten Speisen auftreten, sind allergieverdächtig.
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