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Ein Schlaflabor ist eine Einrichtung, in der durch Überwachung des Schlafes die Art der Schlafstörung ermittelt werden kann. Der Aufenthalt im Schlaflabor dauert im Normalfall zwei Nächte.
Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) rät zu einer Abklärung der Beschwerden im Schlaflabor, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
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Ihre Schlafstörung ist schon länger als ein halbes Jahr behandelt worden und trotzdem ist keine Besserung eingetreten.
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Ihre Schlafstörung könnte organisch bedingt sein. Zu Erkrankungen, die Schlafstörungen auslösen können, zählen zum Beispiel Schlaf-Apnoe-Syndrom, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen.
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Ihre Schlafstörung zeigt sich im Schlaf-Wach-Übergang. Im Schlaf neigen Sie zu auffälligen Bewegungen oder Verhaltensweisen wie zum Beispiel Schlafwandeln.
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Schwer behandelbare Schlafstörungen mit gleichzeitig auftretenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die wahrscheinlich mit der Schlafstörung interagieren.
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Schwere Schlafstörungen mit sehr großer Beeinträchtigung der Befindlichkeit und/oder der Leistungsfähigkeit am Tage.
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Bei der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin ist die Liste von anerkannten Schlaflaboren erhältlich. www.dgsm.de
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